Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten in der Kapitalanlage nach der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 (Offenlegungsverordnung)

Gemäß Artikel 2 Nr. 1 Bst. c ist die Wuppertaler Pensionskasse als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Offenlegungsverordnung und unterliegt den Vorschriften zur Veröffentlichung von Informationen über

  • die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozesse (Artikel 3)

  • die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4)

  • die Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)

auf der Internetseite.

Informationen zu den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen (Artikel 3 der Offenlegungs-VO)

Unter Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung werden Ereignisse oder Bedingungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG; Environmental, Social, Governance) verstanden, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten. Diese Risiken haben schon immer auf den Wert oder die Ertragskraft der Kapitalanlagen gewirkt. Sie haben jedoch das Potenzial, sich durch die absehbaren Auswirkungen des Klimawandels oder durch ein geändertes Verbraucherverhalten aufgrund sich wandelnder gesellschaftlicher Werte oder Präferenzen in ihrer Intensität deutlich zu verändern.

Die Wuppertaler Pensionskasse versteht sich als Dienstleister auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge. Ihr vorrangiges Ziel besteht darin, das Vermögen möglichst sicher und rentabel für die Mitglieder und Versicherten anzulegen und so die eingegangenen Verpflichtungen langfristig erfüllen zu können. Als ein Element der Risikosteuerung erfolgt grundsätzlich jede Investitionsentscheidung unter Einbeziehung aller Risiken, die der jeweiligen Anlage innewohnen. Dazu gehören auch die Nachhaltigkeitsrisiken. Die konkrete Strategie zur qualitativen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken hängt wesentlich von der jeweiligen Assetklasse ab:

  • Festverzinsliche Anlagen im Direktbestand: Es werden überwiegend festverzinsliche Anlagen von Kreditinstituten oder von Staaten im Direktbestand gehalten. Nachhaltigkeitsrisiken werden überwiegend im Bereich der Unternehmensführung gesehen. Zur Risikosteuerung ist das Universum der investierbaren Emittenten beschränkt. Emittenten im Bestand werden risikoorientiert periodisch intern beurteilt. Die Aufnahme neuer Emittenten erfolgt durch den Vorstand und bedarf ebenfalls einer positiven Einschätzung. Bei der Beurteilung von Emittenten wird auf Research-Unterlagen und öffentliche zugängliche Informationen zurückgegriffen. Nachhaltigkeitsrisiken aus den Bereichen Umwelt und Soziales werden nicht weiter analysiert.

  • Immobilien: Immobilien werden ausschließlich über Investmentvermögen gehalten. Sie sind besonders umweltbezogenen (sowohl physischen als auch transitorischen) Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt. Bei der Due Diligence im Rahmen einer neuen Investition wird insbesondere geprüft, inwieweit der jeweilige Manager Nachhaltigkeitsrisiken bei seinen Investitionsentscheidungen berücksichtigen will. Soweit die Möglichkeit dazu besteht, wird eine Beteiligung in einem Anlageausschuss angestrebt. So kann auch während der Investitionsphase Einfluss auf Investitionsentscheidungen genommen oder zumindest geprüft werden, ob sich der Manager an die zugesagten Kriterien hält.

  • Andere alternative Anlageformen (Infrastructure-Equity, Private Debt): Alternative Anlagen werden ausschließlich über Investmentvermögen gehalten. Die Beurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt individuell für jeden Einzelfall. In jedem Fall wird der Manager aktiv auf seine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken angesprochen.

Die Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken einer Investition erfolgt immer unter Würdigung des Einzelfalls. Es werden derzeit weder globale Ausschlusslisten für Branchen, Wirtschaftstätigkeiten oder Unternehmen noch allgemeine Mindestanforderungen an ESG-relevante Kennzahlen (z.B. ESG-Ratings oder Nachhaltigkeits-KPIs) verwendet. Die Risikobewertung bildet im Investmentprozess ein Entscheidungskriterium unter anderen und dient dem Ziel, die Sensitivität des Portfolios gegenüber ungünstigen Entwicklungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu begrenzen.

Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen versteht die Wuppertaler Pensionskasse als ständig weiterzuentwickelnden Prozess. Nach wie vor liegen für die illiquiden Teile des Portfolios weder ausreichende Daten noch geeignete Modelle zur Verfügung, die eine Quantifizierung der Nachhaltigkeitsrisiken ermöglichen würden. Daher wird es in der absehbaren Zukunft bei der qualitativen Risikosteuerung bleiben. Die Entwicklung branchenüblicher Methoden wird weiterverfolgt.

Informationen zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene (Artikel 4 der Offenlegungs-VO)

„Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“

Die Wuppertaler Pensionskasse ist sich ihrer treuhänderischen und gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen der Kapitalanlage bewusst. Deshalb werden nur solche Vermögensgegenstände erworben, die Erträge unter Beachtung allgemein akzeptierter gesellschaftlicher Normen erzielen. Eine darüberhinausgehende konkrete Messung und Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt im Investitionsprozess aus den folgenden Gründen nicht:

  • Das oberste Ziel der Pensionskasse ist die dauerhafte Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Mitgliedern. Die Berücksichtigung ethischer, sozialer oder ökologischer Belange kann nur insoweit erfolgen, als hierdurch die Erfüllung des Geschäftszweck nicht eingeschränkt wird.

  • Die Kapitalanlagestruktur ist durch ein breit diversifiziertes und komplexes Portfolio gekennzeichnet, welches sowohl in der Direktanlage als auch durch externe Manager verwaltet wird. Die Vielschichtigkeit einzelner Assetklassen erschwert die Beschaffung einer ausreichenden Datengrundlagen und die Anwendung einer einheitlichen Systematik zur Einschätzung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren über ein wirtschaftlich sinnvolles Maß hinaus.

Informationen über die Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 der Offenlegungs-VO)

Die Vergütungsstruktur innerhalb der Pensionskasse beinhaltet keine variablen Komponenten. Die Berücksichtigung oder potenzielle Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken ist nicht an monetäre Anreize gekoppelt, gleichzeitig können aber auch keine nachhaltigkeitsbezogenen Fehlanreize entstehen.

Version: 2022.01

Stand: 12. Dezember 2022

Erläuterung der Änderungen zur Vorversion 2021.01 (Stand: 10 März 2021)

Es hat keine inhaltlichen Änderungen beim Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess, bei der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren oder in der Vergütungspolitik gegeben. Die Informationen wurden redaktionell überarbeitet, um

  • neuen formalen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen (Ergänzung einer vorgegebenen Überschrift über die Ausführungen zu Artikel 4 der Offenlegungs-VO)

  • die Darstellung der Informationen konkreter zu gestalten.

Die Version 2021.01 (10.03.2021-11.12.2022) finden Sie hier.