Was ist eine Pensionskasse?

Eine Pensionskasse ist einer von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie ist  ein rechtlich selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen, das Arbeitnehmern und ihren Hinterbliebenen bzw. den Versicherungsnehmern einen eigenen Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt.

Das folgende Schaubild verdeutlicht die Beziehungen und Aufgabenteilung zwischen den Beteiligten:

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Die arbeitsrechtliche Vereinbarung über die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern geschlossen.

Der Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen besteht aber unmittelbar gegen die Pensionskasse. Der Arbeitgeber zahlt also in der Regel die Beiträge an die Pensionskasse und die Pensionskasse zahlt dann die Versorgungsleistungen direkt an die Versorgungsberechtigten aus.

Durch die arbeitsrechtliche Vereinbarung haftet der Arbeitgeber ebenfalls für die zugesagten Versorgungsleistungen der Pensionskasse und muss im Falle einer Notlage der Pensionskasse einspringen.

Falls dies wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers ebenfalls nicht möglich ist, zahlt in letzter Konsequenz der Pensionssicherungsverein die zugesagten Leistungen aus.

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Marc Oehler
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