Rückdeckungsversicherung

Will sich ein Arbeitgeber ganz oder teilweise gegen das Risiko aus einer erteilten Versorgungszusage schützen, kann er eine entsprechende Rückdeckungsversicherung zur Absicherung dieser Risiken abschließen.

Der Arbeitgeber tritt dabei als Versicherungsnehmer auf und ist allein zur Zahlung der Beiträge verpflichtet. Der Vorteil der Rückdeckungsversicherung für den Arbeitgeber ist, dass er die Versorgungsrisiken für die Leistungen im Rentenfall oder bei Tod oder Invalidität auf die Wuppertaler Pensionskasse übertragen und somit auslagern kann. 

Die Rückdeckung dient aber auch der Finanzierung. Der Arbeitgeber zahlt die Prämien und erhält im Leistungsfall das Kapital, das er für die monatliche Rente für den ausgeschiedenen Mitarbeiter benötigt.

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Der Vorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt darin, dass neben der Sicherung der Leistungsansprüche aus dem Pensionssicherungsverein, der im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers eintritt, die Rückdeckungsversicherung an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer als zusätzliche Sicherheit verpfändet wird.