Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ und damit zentrales Gremium der Pensionskasse.

Sie besteht aus mindestens vier Personen. Die Anzahl der Vertreter wird von der Vertreterversammlung bestimmt. Davon wird die eine Hälfte aus dem Kreis der Mitgliedsangestellten von der Vertreterversammlung gewählt. Hierzu unterbreitet der Aufsichtsrat der Pensionskasse der Vertreterversammlung entsprechende Vorschläge. Die andere Hälfte wird von der BARMER entsandt.

Von der BARMER entsandte Mitglieder der Vertreterversammlung:

Doreen Richter
Abteilungsleiterin der BARMER

Tobias Härtig
Bereichskoordinator der BARMER 

Von der Vertreterversammlung gewählte Mitglieder:

Kai Haberstroh
TGS Magdeburg

Kornelia Wiemken
TGS Oldenburg

Der Vertreterversammlung obliegt insbesondere: 

  • Die Feststellung des Jahresabschlusses
  • Die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands
  • Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Ersatzmitglieder, soweit sie nicht zu entsenden sind, und deren Abberufung
  • Die Enthebung der vom Aufsichtsrat vorläufig enthobenen Mitglieder des Vorstands von ihren Geschäften
  • Die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, über die Auflösung der Kasse, die Bestandsübertragung aus ein anderes oder die Fusion mit einem anderen Versicherungsunternehmen
  • Die Beschlussfassung über sonstige der Vertreterversammlung durch die Satzung vorbehaltene oder ihr vom Aufsichtsrat und Vorstand zur Beschlussfassung unterbreitete Vorschläge
  • Die Bestimmung einer Abschlussprüferin / eines Abschlussprüfers

 

Die Niederschrift der Vertreterversammlung vom 13.08.2024 finden Sie hier: